Glossar
Begriffe rund um beglaubigte Übersetzungen
Vereidigt, beglaubigt, Apostille, Transliteration – hier erklären wir die wichtigsten Fachbegriffe in einfachen Worten.
- Beglaubigte Übersetzung
- Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk eines vereidigten Übersetzers – für Behörden gültig.
- Vereidigter / beeidigter Übersetzer
- Von einem Gericht öffentlich bestellt und beeidigt. „Vereidigt", „beeidigt" und „ermächtigt" meinen je nach Bundesland dasselbe.
- Beglaubigungsformel
- Der Bestätigungsvermerk am Ende der Übersetzung, mit dem der Übersetzer Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt.
- Apostille
- Eine internationale Beglaubigung (Haager Übereinkommen), die die Echtheit einer Urkunde für das Ausland bestätigt.
- Überbeglaubigung
- Zusätzliche Bestätigung der Unterschrift des Übersetzers durch eine Behörde – manchmal für das Ausland verlangt.
- Transliteration
- Regelgerechte Übertragung von Namen aus anderen Schriftsystemen (z. B. Kyrillisch) nach Norm ISO – wichtig bei Urkunden.
- Normzeile / Normseite
- Abrechnungseinheit für Fachtexte: eine Normzeile hat 55 Anschläge, eine Normseite meist 1.500 Zeichen.
- Gerichtsdolmetscher
- Beeidigter Dolmetscher für die mündliche Übertragung bei Gericht, Notar oder Behörde.
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