Zum Inhalt springen

Glossar

Begriffe rund um beglaubigte Übersetzungen

Vereidigt, beglaubigt, Apostille, Transliteration – hier erklären wir die wichtigsten Fachbegriffe in einfachen Worten.

Beglaubigte Übersetzung
Übersetzung mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk eines vereidigten Übersetzers – für Behörden gültig.
Vereidigter / beeidigter Übersetzer
Von einem Gericht öffentlich bestellt und beeidigt. „Vereidigt", „beeidigt" und „ermächtigt" meinen je nach Bundesland dasselbe.
Beglaubigungsformel
Der Bestätigungsvermerk am Ende der Übersetzung, mit dem der Übersetzer Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt.
Apostille
Eine internationale Beglaubigung (Haager Übereinkommen), die die Echtheit einer Urkunde für das Ausland bestätigt.
Überbeglaubigung
Zusätzliche Bestätigung der Unterschrift des Übersetzers durch eine Behörde – manchmal für das Ausland verlangt.
Transliteration
Regelgerechte Übertragung von Namen aus anderen Schriftsystemen (z. B. Kyrillisch) nach Norm ISO – wichtig bei Urkunden.
Normzeile / Normseite
Abrechnungseinheit für Fachtexte: eine Normzeile hat 55 Anschläge, eine Normseite meist 1.500 Zeichen.
Gerichtsdolmetscher
Beeidigter Dolmetscher für die mündliche Übertragung bei Gericht, Notar oder Behörde.

Beratung

Noch Fragen zu einem Begriff?

Wir erklären Ihnen gern, was für Ihren konkreten Fall gilt – und was die Behörde von Ihnen braucht.

Kontakt aufnehmen
WhatsAppWarenkorb