Beglaubigte Übersetzungen
einfach online bestellen
- Preis in 1 Minute
- Für Ämter und Behörden geeignet
- Vereidigte Übersetzer
- Bestellung und Kommunikation mit WhatsApp
- 3 einfache Schritte

Wir übersetzen jedes Dokument
Wir haben für jeden Dokumenttyp das passende Angebot. Falls Ihr Dokument nicht dabei sein sollte, können Sie uns einfach kontaktieren.
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Arben ColiGeschäftsführer und vereidigter Übersetzer für Albanisch
Für meinen Einbürgerungsantrag brauchte ich die Geburtsurkunde übersetzt. Morgens fotografiert, am nächsten Tag als PDF im Postfach – vom Amt ohne Rückfragen akzeptiert.
Der Sofortpreis war fair und klar. Kein Angebot anfordern, kein Hin und Her – hochladen, bezahlen, fertig.
Ich hatte Sorge wegen der Anerkennung beim Standesamt. Alles korrekt gestempelt und sofort akzeptiert.
4,9/5über 450 Bewertungen bei Google
FAQ - Häufige Fragen
Ja. Alle Übersetzungen werden von gerichtlich vereidigten Übersetzern erstellt und mit Stempel und Unterschrift beglaubigt – anerkannt von Ämtern, Behörden und Gerichten im In- und Ausland.
Nein. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan genügt. Sie laden es einfach hoch – das Original bleibt bei Ihnen.
Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie als PDF, in der Regel innerhalb von 24 Stunden bis wenigen Tagen. Die Papierversion kommt anschließend per Post.
In alle gängigen Sprachen – u. a. Arabisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Albanisch, Englisch, Französisch und Spanisch. Ihre Sprache ist nicht dabei? Fragen Sie einfach kurz per WhatsApp.
Der Preis hängt von Dokument, Sprachkombination und Tempo ab. Sie sehen den Festpreis, bevor Sie bestellen – Beglaubigung und Versand sind enthalten.
Ja. Das unterschriebene und gestempelte Original schicken wir Ihnen per Post, auf Wunsch direkt an die Behörde. Der Versand innerhalb Deutschlands ist im Preis enthalten.
Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde für das Ausland. Ob Ihre Stelle eine verlangt, klären wir vorab mit Ihnen – ausgestellt wird sie von der zuständigen Behörde, nicht von uns.
Sie werden verschlüsselt gespeichert, nur von der bearbeitenden Person eingesehen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Weitergegeben wird nichts.
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