Türkei
Generalkonsulat MünchenFür Personenstandsurkunden oft beglaubigte Übersetzung + Apostille nötig.
Konsulate & Botschaften
Viele konsularische Vorgänge verlangen beglaubigte Übersetzungen – manchmal zusätzlich eine Apostille. Hier finden Sie eine Orientierung, welche Vertretung welche Unterlagen erwartet.
Übersicht
Demo-Auswahl. Vollständige Liste je Land/Stadt folgt – Angaben bitte immer bei der jeweiligen Vertretung prüfen.
Für Personenstandsurkunden oft beglaubigte Übersetzung + Apostille nötig.
Transliteration der Namen nach ISO-Norm beachten.
Beglaubigte Übersetzung für Pass- und Personenstandsvorgänge.
Für Eheschließung häufig Ledigkeitsbescheinigung + Übersetzung.
Urkunden für Standesamt und Anerkennung.
Beglaubigte Übersetzungen für konsularische Vorgänge.
Konsularisch
Sagen Sie uns, für welche Vertretung Sie die Übersetzung brauchen – wir sorgen dafür, dass sie akzeptiert wird.
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